Wie in jeder anderen Branche auch, zahlt man beim Thema Zahnersatz als deutscher Bürger nicht nur das Material und die Herstellungskosten, sondern ebenfalls muss der Zahnarzt an sich bezahlt werden.
Beim Zahnersatz verlängert sich die Behandlungsdauer bzw. man muss öfter mal zum Zahnarzt gehen, was die Kosten dieses Zahnarztes demnach erhöht. Die Krankenkassen in Deutschland zahlen jedoch nur einen Zuschuss auf die gesamten Kosten, sprich Zahnarzt und Material- bzw. Herstellungskosten in Höhe von 50% des Regelsatzes. Wünscht man eine ausgiebigere Behandlung mit teurem Material, zahlt man selbst oben drauf. Hier stehen dann nicht nur die erhöhten Material- und Herstellungskosten im Raum für den Zahnersatz, sondern ebenfalls die allgemeinen Gebühren für den Zahnarzt, der durch den Mehraufwand selbstverständlich auch mehr Zeit, also mehr Gebühren, veranschlagt.
Zahnärzte rechnen ihre Gebühren – wie auch in manchen anderen Branchen – nach einem bestimmten Gebührensatz ab. Dieser Gebührensatz ist in der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte geregelt. In Deutschland sind die Zahnarztgebühren im Gegensatz zu anderen Ländern sehr hoch, so dass viele Deutsche sich eine Zahnarztbehandlung im Ausland gönnen bzw. ihre Zahnreparatur im Internet als Auktion anbieten. Der Zahnarzt, der für den Zahnersatz den geringsten Betrag bietet, darf die Behandlung durchführen. Dieses Vorgehen wie auch die Zahnarztversorgung im Ausland löst jedoch andere Problematiken bzw. Risiken aus. Weite Anfahrtskosten, keine Gewährleistungsansprüche, die später in Deutschland ausgeführt werden könnten und viele mehr. Eine generelle und komplette Überarbeitung der Zähne kann bei Deutschen Zahnärzten etliche tausend Euro kosten. Beim Zahnersatz zahlen die Kassen bekanntlich nur einen bestimmten Satz dazu. Den Rest hat der Patient selber zu tragen.